Zwei Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem

In den Räumen der Bahnhofstraße 6 in Frankenthal werden unter einem Dach zwei getrennte Kanzleien betrieben: Die zwei Einzelkanzleien von Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer und Heinrich Weiler. Diese Kanzleien sind organisatorisch und rechtlich getrennt. Sie wählen den Anwalt aus, der allein für Ihre Sache eintritt und Ihnen gegenüber für die Qualität seiner Leistung einsteht und haftet.

Über 20 Jahre Erfahrung

Jeder der beiden Rechtsanwälte haben nahezu jedes Rechtsproblem schon bearbeitet: Von der Abmahnung wegen illegalem Musikdownloads über Kindesumgang, Miete und Scheidung bis zum Streit bei Handwerksleistungen. Sprechen Sie den Anwalt Ihrer Wahl unverbindlich an. Bereits bei einem kurzen Telefonat kann sich manches klären lassen.

"Die Erfahrungen sind wie die Samenkörner, aus denen die Klugheit emporwächst." Konrad Adenauer

Rechtsanwalt Heinrich Weiler besitzt seit dem Jahre 1977 die Zulassung zum Anwaltsberuf. Besonders hervorzuheben ist seine über 10-jährige ausschließliche Tätigkeit als Rechtsanwalt am Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken in zivilrechtlichen Berufungsverfahren. Seit dem Jahr 2003 hat er seine Kanzlei nach Frankenthal zurückverlegt und führt sie in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer, der die anwaltschaftliche Zulassung im Jahr 1991 erworben hat. Im Gegensatz zur häufiger anzutreffenden Anwaltssozietät verantwortet allein der Anwalt, den Sie mandatieren, allein seinen Fall Ihnen gegenüber. Wem von beiden Sie sich auch anvertrauen wollen, bei jedem dieser beiden Frankenthaler Rechtsanwälte finden die umfassend Rat und Hilfe bei Ihren Rechtsproblemen. Die Rechtsgebiete finden Sie, wenn Sie ganz oben links in der Leiste klicken!

 

Rechtsanwalt Heinrich Weiler erreichen Sie direkt unter der Telefonnummer 06233/9685

Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer ist direkt zu erreichen unter der Telefonnummer 06233/28797

Rechtsanwalt Weiler (links) und Dr. Peer (rechts)

Bitte beachten Sie, dass wir keine Beratung oder sonstige anwaltliche Dienste unter Nutzung von elektronischen Medien sowie Telefon leisten. Wir sind der Auffassung, dass ein persönliches Gespräch bei Anwesenheit von Anwalt und Mandant im gleichen Raum für ein gutes Arbeitsergebnis genutzt werden sollte. Auch der Vetragsschluss findet erst nach einem solchen Beratungsgespräch vor Ort statt.

So wie wir täglich bestrebt sind, unsere Leistungen zu verbessern, so freuen wir uns jederzeit über Ihre Anregungen, aber auch berechtigte Kritik als konstruktive Aufforderung.

 

Wir sehen es auch gerne, wenn uns Mandanten in den Bewertungsportalen ***** wie qype.com,

kennstdueinen.de, meine-stadt.de, google-places (hier ist ein link nicht möglich, geben Sie in google einfach weiler und peer, Frankenthal ein) und anderen bewerten.  Hier können Sie aber auch erkunden, wie uns einige unserer Mandanten bewerten (einfach auf den Linktext klicken).

 

Kosten:

Die Rechtsanwaltsgebühren für Beratung sind verhandelbar. Im Regelfall beträgt die Gebühr sowohl bei Rechtsanwalt Weiler wie bei Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer pro Stunde 180 € einschließlich Umsatzsteuer. Für eine Tätigkeit nach außen, d.h. z.B. Schreiben an Gegner oder Vertretung vor Gericht sind die Gebühren durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für jeden Rechtsanwalt in Deutschland verpflichtend, d.h. nicht verhandelbar, ein Verstoß hiergegen wäre rechtswidrig und standeswidrig.

 

Wenn Sie Rat suchen, können Sie vor Beratung offen ansprechen, was Ihnen der Rat wert ist. Ansonsten gilt: Ihnen wird auf Nachfrage immer ein Kostenvoranschlag gemacht, der die voraussichtlichen Kosten erfaßt, darauf können Sie zählen. Was nicht gewollt ist, dass der Mandant im Nachhinein mit einer Rechnung konfrontiert wird, mit der er nicht gerechnet hat.  Deshalb: Seien Sie so frei und fragen vorher! Ansonsten haben Sie die Sicherheit gesetzlich festgelegter Gebühren.