Familienrecht

Eine Scheidung kann im allgemeinen erst nach einjähriger Trennung der Ehepartner erfolgen. Je nach Familiengericht kann die Scheidung jedoch bereits bis zu einem viertel Jahr vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht, die Scheidung jedoch erst nach Ablauf ausgesprochen werden. In der Zwischenzeit kann die Scheidung vom Gericht bereits bearbeitet werden, insbesondere zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs.

Für das Scheidungsverfahen ist auch bei einverständlciher Scheidung mindestens ein Anwalt hinzuzuziehen. Er kann nicht für beide Parteien tätig werden, sondern vertritt nur die Interessen der Partei, von der er beauftragt ist. Ein zweiter Anwalt muss in bestimmten Fällen beteiligt werden, wenn etwa eine Verzichtserklärung im Versorgungsausgleich oder ein Rechtsmittelverzicht abgegeben werden soll. Hierfür empfiehlt sich oft die kostengünstige Lösung, den nur kurz benötigen Anwalt für das begrenzte Mandant vom Gerichtsflur aus zu beauftragen.

 

Bis zur Scheidung wird bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Trennungsunterhalt geschuldet.

Auch nach der Scheidung besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch. Sie sollten daher fachkundig prüfen lassen, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Für einen kurzen Überblick nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link des Anbieters internetratgeber-recht.de. Für den Inhalt und dessen Richtigkeit ist allein der Verfasser von internetratgeber-recht.de verantwortlich. Eine anwaltliche Beratung, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, kann hierdurch im allgemeinen nicht ersetzt werden.

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_4.htm

 

Für die Bestimmung des Kindesunterhalts wird von sehr vielen Gerichten die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" herangezogen. Die aktuelle Fassung finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link des OLG Düsseldorf anklicken:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/index.php

 

 

Einvernehmliche Scheidung - kostengünstiger und schneller als die streitige Scheidung.

Das online-Scheidungsverfahren bieten wir zwar noch nicht an. Sie können aber bei uns ebenso schnell, unkompliziert  und kostengünstiger  zu Ihrem Scheidungsbeschluss kommen, wenn Sie beide sich einig sind.  Kostengünstiger heißt, dass einige Gerichte bei einvernehmlicher Scheidung den Streitwert reduzieren - und wir werden dem Gericht jeweils dazu einen entsprechenden Hinweis geben. Zudem wird nur ein Anwalt benötigt (Wir vertreten dabei aufgrund der geltenden Gesetzeslage nur die Interessen unseres Mandanten bzw. unserer Mandantin, die uns beauftragt. Der Scheidungsgegner vertritt sich selbst. Er benötigt nur dann einen Anwalt, wenn besondere Erklärungen, etwa zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder Rechtsmittelverzicht abgegeben werden sollen.

 

Sie können zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch in der Kanzlei sich vorbereiten, in dem Sie das unter folgendem Link erreichbare Formular nutzen und zum Gespräch mitbringen.

 

http://rechtsanwalt-frankenthal.jimdo.com/rechtsgebiete/formular-scheidung/

 

Da wir nur im Umkreis der Rhein-Neckar-Region tätig sind und die Vertretung vor Gericht stets von uns selbst wahrgenommen wird,  geht dann mit Ihrer Scheidung sicherlich alles genauso schnell wie in einen anonymen online-Verfahren.