In allen Fragen des Verkehrsrechts gewährleisten sowohl Rechtsanwalt Heinrich Weiler wie Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer professionelle Beratung und Vertretung. 

 

Hierzu  zählen:

 

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, mit allen damit zusammenhängenden Ansprüchen wie

 

- Ersatz des Fahrzeugschadens

- Schmerzensgeld
- Mietwagenkosten
- Nutzungsersatz
- Haushaltsführungsschaden 
- Behandlungskosten

 

und 


- Bußgeldsachen/Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen,             Rotlichtverstöße)
- Verkehrsstrafsachen wie etwa der Vorwurf der Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr

 

Auch im Bußgeldverfahren sollten Sie frühestmöglich einen Rechtsanwalt einschalten, um eventuell vorhandenen Verhandlungsspielraum bereits im Verwaltungsverfahren nutzen zu können.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite rechtsanwaelte-verkehrsrecht.jimdo.com

 

 

 

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: [1..300]
              Abstand: Meter
Wertebereich: [1..150]
Probezeit:

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